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SWK 8, 10. März 1995, Seite R 28

Mietrecht: Ablöse

DerHauseigentümerhat einen Betrag, den er von einem Mieter unter den Titel der Ablöse der Mietrechte des Vormieters erhält, zu aktivieren - (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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