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SWK 8, 10. März 1995, Seite R 28
Mietrecht: Ablöse
•DerHauseigentümerhat einen Betrag, den er von einem Mieter unter den Titel der Ablöse der Mietrechte des Vormieters erhält, zu aktivieren - (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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