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Sollzinsen 1994 wirklich nicht mehr absetzbar?
Sollzinsen 1994 wirklich nicht mehr absetzbar?
Auf die Einrichtung von zwei Bankkonten kann verzichtet werden!
VON DR. CHRISTIAN LENNEIS
In seinem Beitrag »Sollzinsen 1994 nicht mehr absetzbar?« vertritt Weinberger die Ansicht, daß ab 1994 Sollzinsen auf betrieblichen Kontokorrent- und Girokonten dann nicht mehr steuerlich absetzbar sind, wenn während des Jahres auch Habenzinsen anfallen.
Er begründet dies damit, daß durch § 1 Abs. 3 i. V. m. § 2 Abs. 2 Endbesteuerungsgesetz nunmehr auch für Kapitalerträge, die zu den Betriebseinnahmen gehören, die Abgeltungswirkung eintritt und somit damit zusammenhängende Betriebsausgaben nicht mehr berücksichtigt werden können.
Meines Erachtens unterliegt der Autor aber einem Irrtum bezüglich der Frage des Zusammenhanges mit den Betriebseinnahmen. Während nämlich beispielsweise bei GmbH-Anteilen, für deren Erwerb ein Kredit aufgenommen wurde, tatsächlich ein eindeutiger Zusammenhang zwischen den Ausschüttungsbeträgen und den Fremdmittelzinsen gegeben ist, kann ein solcher keineswegs zwischen Haben- und Sollzinsen eines Kontokorrent- bzw. Girokontos vorliegen.
Zu beachten ist hierbei insbesondere, daß der Rechtstitel für die Bezahlung der Zinsen ein völlig unterschiedlicher ist; überdies i...