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SWK 3, 20. Jänner 1994, Seite 057

Gründung und Betrieb von Privatkrankenanstalten

Gründung und Betrieb von Privatkrankenanstalten

Dr. Christoph Szep

Die wichtigsten rechtlichen Aspekte im Überblick

VON DR. CHRISTOPH SZEP

Die Gründung und der Betrieb von privaten Krankenanstalten tangieren eine ganze Reihe von verfassungs-, verwaltungs- und zivilrechtlichen Normen. (Zu den steuerlichen Aspekten vgl. den in diesem Heft veröffentlichen Beitrag von Dr. Roman Leitner.) Gerade in der letzten Zeit ist in diese Regelungen durch die Aufhebung der Bedarfsprüfung für Krankenanstalten durch den Verfassungsgerichtshof und die Neuregelung durch den Bundesgesetzgeber sowie neue Judikatur des Obersten Gerichtshofes Bewegung gekommen.

Im folgenden sollen einige der wichtigsten rechtlichen Aspekte der Gründung und des Betriebes von Privatkrankenanstalten in aller Kürze dargestellt werden.

S. 0581. Grundlagen und Definitionen

Gemäß Art. 12 Abs. 1 Z 1 B-VG obliegt dem Bund in Angelegenheiten der Heil- und Pflegeanstalten die Grundsatzgesetzgebung. Die Länder haben entsprechende Ausführungsgesetze zu erlassen, die sich am Krankenanstaltengesetz (KAG, BGBl. 1/1957 i. d. F. 801/1993) zu orientieren haben.

In den §§ 1 und 2 des KAG und den nahezu wortgleichen Bestimmungen der Ausführungsgesetze werden die Krankenanstalten zunächst definiert. Nach dem Zweck wird u. a. zwische...

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