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SWK 3, 20. Jänner 1994, Seite R 13

Künstlerische/handwerkliche Tätigkeit

•Wenn die

Tätigkeiteines

Steuerpflichtigenteilweise als künstlerisch und teilweise als handwerklich beurteilt wird, ist dies nachprüfbar zu begründen — (§ 22 EStG 1972; § 10 Abs. 2 UStG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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