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SWK 3, 20. Jänner 1994, Seite 045

Zur Anpassung des österreichischen Umsatzsteuergesetzes an das EU-Recht

Zur Anpassung des österreichischen

Dr. Peter Kolacny

Umsatzsteuergesetzes an das EU-Recht

Übergangsbestimmungen der 6. Richtlinie zur Harmonisierung der

Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Teil II)

VON DR. PETER KOLACNY

Übergangsregelungen gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. a

Während der in Art. 28 Abs. 4 genannten Übergangszeit (diese endet, wenn der Rat auf Vorschlag der Kommission einstimmig über die vollständige oder teilweise Abschaffung dieser Abweichungen entscheidet) können die Mitgliedstaaten gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. a die in Anhang E aufgeführten nach Art. 13 oder 15 befreiten Umsätze weiterhin besteuern. Folgende Ausnahmebestimmungen kämen für Österreich in Frage:

Leistungen der Zahntechniker und Lieferung von Zahnersatz

E Nr. 2: Weiterhin besteuert werden können die im Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. e bezeichneten Umsätze. Gemäß dieser Bestimmung sind die Dienstleistungen, die Zahntechniker im Rahmen ihrer Berufsausübung erbringen, sowie die Lieferungen von Zahnersatz durch Zahnärzte und Zahntechniker befreit.

Nach einem Richtlinienvorschlag (92/C 205/06 i. d. F. 93/C 231/14) soll die Nr. 2 gestrichen werden. Nach Auffassung der Kommission hat die Beibehaltung der Abweichung offenbar nicht zu erheblichen W...

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