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Das COVID-19-Ratenzahlungsmodell
Das Konzept von Finanzverwaltung und Sozialversicherung
Im Parlament wurden zwei wesentliche Gesetzespakete beschlossen, die ein abgestimmtes Ratenzahlungsmodell von Finanzverwaltung und Sozialversicherung für die Abtragung von COVID-19-bedingten Abgaben- sowie Beitragsrückständen vorsehen.
1. Das COVID-19-StMG
1.1. Allgemeines
Der Nationalrat fasste am in dritter Lesung einen Beschluss über ein COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG), das mittels Initiativantrags eingebracht worden war und hinsichtlich dessen in zweiter Lesung ein Abänderungsantrag vorgelegt wurde, mit welchem § 323c Abs 13 BAO sowie § 323e BAO geändert werden sollten. Auch dieser Abänderungsantrag wurde in dritter Lesung angenommen, sodass die genannten Bestimmungen nach Beratungen im Finanzausschuss sowie Plenum des Bundesrats Eingang ins COVID-19-StMG fanden.
1.2. Intention des Gesetzgebers
Seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie in Österreich hat die Finanzverwaltung durch großzügig gewährte Stundungen dazu beigetragen, dass Unternehmen die wirtschaftlichen Folgen der zur Verhinderung der Ausbreitung dieser Pandemie gesetzten Maßnahmen der Bundesregierung und die damit verbu...