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Neuer Lockdown und kurzfristige Zahlungserleichterung
Analyse der adaptierten Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten
Der österreichweite Lockdown im November und Dezember 2021 hat die Abgabepflichtigen erneut getroffen. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und kurzfristig eine Anpassung der BAO im Bereich der bisherigen Ratenzahlungs- und Stundungsmöglichkeiten für Abgabenschulden gegenüber dem Finanzamt vorgesehen. Darüber hinaus wurde eine Änderung für Beitragsrückstände bei der ÖGK vorgesehen. Es stellt sich die Frage, wer von den neuen Maßnahmen tatsächlich Gebrauch machen kann und wo mögliche Fallstricke zu suchen sind.
1. Kurzfristige Stundung von Abgabenschulden
§ 323c Abs 11c BAO sieht vor, dass Stundungen, die zwischen dem und dem beantragt werden, abweichend von den Voraussetzungen des § 212 Abs 1 BAO bis zu bewilligen sind.
Die Erläuterungen zum Ausschussbericht führen aus, dass aufgrund der 5. COVID-19-NotMV zu erwarten ist, dass in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens Liquiditätsengpässe aufgrund des erneuten abrupten Wegfalls von Umsätzen eintreten werden. Diese Schwierigkeiten gilt es im steuerlichen Bereich abzumildern und den Unternehmen eine Überbrückung der aktuellen Situation zu ermöglichen.
Die gesetzliche Bestimmung ist § 323c Abs 11b BAO nachgebildet. Unabhängig von den in § 212 Abs 1 BAO vorgesehenen Voraussetzungen zur Bewilligung einer Stund...