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Das COVID-19-Ratenzahlungsmodell und seine insolvenzrechtlichen Implikationen
Seit Beginn der COVID-19-Krise hat der österreichische Steuergesetzgeber zahlreiche „Corona-Hilfspakete“ zur Abfederung der negativen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie erlassen. Die ergriffenen Maßnahmen umfassen dabei sowohl Regelungen im Bereich des materiellen Unternehmenssteuerrechts als auch zahlreiche Sonderregelungen für das Abgabenverfahren. Verfahrensrechtlich stehen insbesondere Erleichterungen für die Entrichtung von Abgabenschulden im Vordergrund. Um wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen finanziell zu unterstützen, wurden – abweichend von den Voraussetzungen des § 212 BAO – Zahlungserleichterungen unter vereinfachten Bedingungen gewährt und ein Großteil der Abgaben, die nach dem fällig geworden sind, wiederholt gestundet.
1. Ausgangslage
Bis Ende letzten Jahres wurde die Stundung von rund 6,4 Mrd € genehmigt. Abgabenstundungen allein schaffen allerdings nur kurzfristig Abhilfe, weil Zahlungstermine lediglich hinausgeschoben werden. Damit war bereits zu Beginn der Pandemie klar, dass es – neben kurzfristigen Hilfsmaßnahmen – auch längerfristiger Begleitmaßnahmen bedarf, die ei...