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Die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe aufgrund des Überschreitens des Schwellenwertes
Die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich ist abstrakt und sehr allgemein konzipiert. Zuständigkeitsbegründendes Merkmal ist, dass einer Abgabenbehörde (§ 60 Abs 1 BAO) oder einem Finanzamt (§ 60 Abs 2 BAO) eine Aufgabe übertragen worden ist. Im Gegensatz dazu ist die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe sowohl hinsichtlich der infrage kommenden Abgabepflichtigen als auch der wahrzunehmenden Aufgaben konkret und spezifisch geregelt. Eine der zuständigkeitsbegründenden Tatsachen ist das Überschreiten des Schwellenwertes von 10 Mio €. Martin Vock löst Auslegungsfragen in Zusammenhang mit der Beurteilung dieser Zuständigkeitsvoraussetzung.
1. Eigenschaft des Abgabepflichtigen
Das Finanzamt für Großbetriebe soll für „große“ bzw „komplexe“ Abgabepflichtige zuständig sein. Inhaltlich orientiert sich die Zuständigkeit an der bisher mit internem Erlass geregelten Zuständigkeit der Großbetriebsprüfung für die Durchführung der Außenprüfung. Das Überschreiten eines gewissen Schwellenwertes (§ 61 Abs 1 Z 1 BAO) ist ein wesentlicher von mehreren die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe begründenden Umständen. I...