UStG | Umsatzsteuergesetz
1. Aufl. 2011
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§ 23 Besteuerung von Reiseleistungen
Erlässe
Rz 2941–3111 UStR
Übersicht
Rz
A. Reiseleistungen
I. EU-Recht 1–4
II. UStG 6–24
1. Reisevorleistung 7–11
2. Reisebüro und sonstige Veranstalter 12–16
3. Besorgung – Vermittlung – Eigenleistung 17–24
a) Besorgung 18–20
a) Vermittlung 21
a) Eigenleistung 22–24
B. Einheitliche Leistung und Besteuerungsort
I. EU-Recht 31
II. UStG 33
C. Bemessungsgrundlage und Aufzeichnungen
I. EU-Recht 36
II. UStG 38–50
1. Bemessungsgrundlage 38–49
a) Bemessungsgrundlage 40, 41
b) Schätzung und Erleichterungen 42, 43
c) Pauschalentgelt 44–46
d) Incentive-Reisen 47
e) Betriebsausflug 48–50
2. Aufzeichnungen 50
D. Steuerbefreiung
I. EU-Recht 56
II. UStG 58–65
1. Drittlands- und Gemeinschaftsgebiet 59
2. Vereinfachungsregeln 60–63
3. Buchnachweis 64, 65
E. Kein Vorsteuerabzug
I. EU-Recht 71
II. UStG 73
A. Reiseleistungen
I. EU-Recht
1
Nach Art 306 MwStSyst-RL wenden die Mitgliedstaaten auf Umsätze von Reisebüros eine MwSt-Sonderregelung an, soweit die Reisebüros gegenüber dem Reisenden in eigenem Namen auftreten und zur Durchführung der Reise Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen anderer StPfl in Anspruch nehmen. Diese Sonderregelung gilt nicht für Reisebüros, die lediglich als Vermit...