GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz
11. Aufl. 2022
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§ 47 Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen – Errichtung
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§ 47 regelt die Errichtung der SVS, vgl § 538t ASVG und die EB 329 BlgNR 16. GP 20. Im Überleitungsgremium waren die in der SVS zusammenzuführenden unterschiedlichen Versichertengruppen entsprechend abzubilden.