GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz
11. Aufl. 2022
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§ 144a Frühstarterbonus
1
Die Einfügung dieser Bestimmung erfolgte durch das SVÄG 2020 und ist auf Pensionen anzuwenden, deren Stichtag nach dem liegt (§ 383 Abs 5). Durch die gleichzeitige Abschaffung der Abschlagsfreiheit für Langzeitversicherte (s § 120 Rz 17) soll mehr Gerechtigkeit im Pensionssystem erzielt werden, weil beide Geschlechter in den Genuss des Frühstarterbonus kommen (Parlamentskorrespondenz 1239/2020, krit Weissensteiner, Aus für Abschlagsfreiheit - Neuer Frühstarterbonus kommt, DRdA 2021, 61).
2
Der Bonus ist auf die nach Berücksichtigung allfälliger Zu- oder Abschläge (vgl § 139) berechnete Pension aufzuschlagen. Er gebührt auch zu den Sonderzahlungen. In zwischenstaatlichen Fällen gebührt der Bonus in jenem Betrag, der den in Ö erworbenen Beitragsmonaten vor dem Monatsersten nach der Vollendung des 20. Lebensjahres entspricht. Er ist weltweit exportfähig und unabhängig vom Wohnsitz (vgl näher Kadlec, Der Frühstarterbonus in der Pensionsversicherung ab , SozSi 2021, 170).