GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz
11. Aufl. 2022
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§ 102b Zusammentreffen von Ansprüchen auf Wochengeld und Unterstützungsleistung
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Mit BGBl I 2021/237 wurde festgelegt, dass, wenn ein Anspruch auf Wochengeld oder Betriebshilfe (§ 102a) mit einem Anspruch auf Unterstützungsleistung (§ 104a) zusammentrifft, künftig für diesen Zeitraum nur mehr das Wochengeld oder die Betriebshilfe gebührt (vgl § 165 ASVG). Damit soll eine nicht intendierte Besserstellung gegenüber der Situation der aufrechten Erwerbstätigkeit verhindert werden (IA 2069/A BlgNR 27.GP).