zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

11. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4435-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

§ 81 Art der Leistungen

Walter Schober

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Leistungsarten
1, 2
A.
Pflichtleistungen (Abs 1 Z 1)
3
B.
Freiwillige Leistungen (Abs 1 Z 2)
4
II.
Rechtliche Durchsetzung
58

I.  Leistungsarten

1

Die KV-Leistungen werden entweder als Sachleistungen (zB Anstaltspflege mit Ausnahme von gem § 85 Abs 2 lit c Versicherten, bei Nachweis für ärztliche Hilfe, Zahnbehandlung und Zahnersatz) oder als Geldleistungen (Krankenbehandlung, Krankengeld bei Bestehen einer freiwilligen Zusatzversicherung, Betriebshilfe [Wochengeld], Kostenzuschüsse) erbracht, wobei das GSVG dem Sachleistungsprinzip wesentlich geringere Bedeutung zumisst. Diese Unterscheidung zieht rechtliche Konsequenzen, insb bei der Mehrfachversicherung nach sich (§ 87). Dies deshalb, weil bei der Mehrfachversicherung Geldleistungen aus jeder der in Betracht kommenden Versicherungen gebühren; Sachleistungen sind hingegen nur einmal zu erbringen (Binder in Tomandl, System 187).

2

§ 81 unterscheidet zwischen Pflichtleistungen und freiwilligen Leistungen, wobei idR KV-Leistungen als Pflichtleistungen erbracht werden (vgl § 79 Rz 3).

A. Pflichtleistungen (Abs 1 Z 1)

3

Nur auf Pflichtleistungen besteht ein Rechtsanspruch. Das GSVG unterscheidet nicht wie das ASVG zwischen geset...

GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.