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Sonntag (Hrsg)

GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

11. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4435-6

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Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

§ 80 Eintritt des Versicherungsfalles

Walter Schober

Übersicht


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I.
Krankheitsbegriff (Z 1)
A.
Allgemeines
13
B.
Medizinischer Krankheitsbegriff
4
C.
Rechtlicher Krankheitsbegriff in der Judikatur
59
D.
Behandlungsbedürftigkeit
1012
E.
Zusammenspiel Krankheit und Behandlungsbedürftigkeit
1.
Exkurs: Überlagerung durch das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit?
2.
Exkurs: Kosmetische Behandlung – Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes
F.
Beispiele
1425
G.
Eintritt des Versicherungsfalles
II.
Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (Z 2)
III.
Mutterschaft (Z 3)
2729

I. Krankheitsbegriff (Z 1)

A. Allgemeines

1

§ 80 Z 1 definiert den Versicherungsfall der Krankheit als regelwidrigen Körper- oder Geisteszustand, der eine Krankenbehandlung notwendig macht, durch die wiederum nach § 90 Abs 2 die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und die Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit wiederhergestellt, gefestigt oder gebessert werden sollen. Davon abzugrenzen sind Gebrechen und Dauerinvalidität. Da § 80 inhaltlich § 120 ASVG entspricht, kann daher die überwiegend zu § 120 ASVG entwickelte Rsp bei Anwendung des § 80 herangezogen werden (Pačić, GSVG § 80 Anm 2).

2

Gebrechen sind ihrem Wesen nach medizinisc...

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