GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz
10. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 144a Frühstarterbonus
1
Die Einfügung dieser Bestimmung erfolgte durch das SVÄG 2020 und ist auf Pensionen anzuwenden, deren Stichtag nach dem liegt (§ 383 Abs 5). Durch die gleichzeitige Abschaffung der Abschlagsfreiheit für Langzeitversicherte (s § 120 Rz 17) soll mehr Gerechtigkeit im Pensionssystem erzielt werden, weil beide Geschlechter in den Genuss des Frühstarterbonus kommen (Parlamentskorrespondenz 1239/2020, krit Weissensteiner, Aus für Abschlagsfreiheit - Neuer Frühstarterbonus kommt, DRdA 2021, 61).