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Sonntag (Hrsg)

GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

10. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4312-0

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Sonntag (Hrsg) - GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

§ 63 Beginn und Ende des Ruhens von Pensionsansprüchen

Robert Atria

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Das Ruhen bzw das Wiederaufleben eines Pensionsanspruches wird „taggleich“ (dh nicht erst mit dem auf den Eintritt des Ruhensgrundes folgenden Monatsersten) wirksam, bedarf jedoch idR einer bescheidmäßigen Feststellung (s Vor § 58 ff Rz 3).

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