TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

10. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4312-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

§ 14d Beginn und Ende der Pflichtversicherung

Marta Joanna Glowacka

1

Die Pflichtversicherung der Freiberufler nach § 14b beginnt mit Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bzw dem Anfall einer Pensions(Ruhegenuss)- oder Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Todesversorgungsleistung, die eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen KV begründet bzw mit Beginn des KBG- bzw des Weiterbildungsgeldbezuges und besteht für die Dauer des Zusammentreffens der freiberuflichen Erwerbstätigkeit/der nicht krankenversicherungspflichtigen Pension/Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Todesversorgungsleistung mit der anderen die Krankenversicherungspflicht begründenden Erwerbstätigkeit/Pension/Leistung.

2

Nach Ende der die gesetzliche Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit bzw Auslaufen des KBG- oder Weiterbildungsgeldbezuges bzw Wegfall der Pension beginnt die Selbstversicherung nach § 14a (s dazu auch Rz 1 zu § 14c). Hierfür ist jeweils der Letzte des Kalendermonates, in dem der Grund für die Pflichtversicherung gem § 14b wegfällt, ausschlaggebend. Dem Versicherten steht in diesem Fall - im Gegensatz zum Ende der Selbstversicherung nach § 14a (§ 14c Rz 2 f) - auch ohne die Beendigung der Kammermitgliedschaft die Wahlmöglichke...

GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.