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BFGjournal 9, September 2019, Seite 352

Bestimmte Vertragsdauer trotz Vereinbarung aller Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 MRG

Gerald Ehgartner

Das BFG hatte sich mit der gebührenrechtlichen Behandlung eines Mietvertrages auseinanderzusetzen, der dem Wortlaut nach auf unbefristete Zeit abgeschlossen war und bei dem die Mieterin für einen Zeitraum von 15 Jahren einen Kündigungsverzicht abgegeben hatte. Der Vermieterin wurde vertraglich ein Kündigungsrecht ua aus allen Gründen des § 30 Abs 2 MRG sowie ein Weitergaberecht eingeräumt.


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RV/7105629/2018, Revision nicht zugelassen

1. Der Fall

Zugrunde liegend findet sich ein in der Praxis durchaus häufig anzufindender Sachverhalt:

  • Ein Vertrag über eine Geschäftsraummiete wurde abgeschlossen.

  • Im Mietvertrag findet sich formuliert, dass der Vertrag auf unbestimmte Dauer (unbefristet) abgeschlossen wird.

  • Die Mieterin verzichtet für einen Zeitraum von 15 Jahren auf die ordentliche Kündigung.

  • Der Vermieterin wird vertraglich das Recht eingeräumt, aus allen Gründen des § 30 Abs 2 MRG sowie aus weiteren im Vertrag aufgezählten Gründen zu kündigen.

  • Der Mieterin wird vertraglich ein Weitergaberecht eingeräumt.

Das Finanzamt gelangte zur Beurteilung, dass infolge der eingeschränkten Kündigungsmöglichkeiten von einer bestimmten Vertragsdauer auszugehen sei. Dementsprechend legte es der Bemessung der Bestandvertr...

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