Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Werbungskosten für angemietete Büroräume außerhalb der Wohnung
Der nichtselbständig Erwerbstätige kann seine Arbeitsmittel im Rahmen des § 16 EStG 1988 frei wählen. Wenn zur Berufsausübung Büroräumlichkeiten außerhalb der Wohnung angemietet werden, stellt die Miete Werbungskosten dar, auch wenn dem nichtselbständig Tätigen bei seinem Dienstgeber ein (weiterer) Büroarbeitsplatz zur Verfügung steht.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
RV/0493-W/12 |
1. Der Fall
Im Zuge einer Bescheidaufhebung und Zurückverweisung an das Finanzamt gemäß § 289 Abs. 1 zweiter Satz BAO hatte der UFS Wien betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 über folgenden Sachverhalt abzusprechen:
Die Berufungswerberin gab gegenüber dem Finanzamt an, sie benutze seit August 2010 eine nebenan zu ihrer privaten Wohnung angemietete Wohnung für ihre nichtselbständige Tätigkeit als Büro. Ihr Arbeitgeber, der mit dem Auto ca. eine Stunde entfernt liege, habe der Berufungswerberin für dieses angemietete externe Büro die Möbel und die EDV-Ausstattung zur Verfügung gestellt. Die als Werbungskosten geltend gemachte Miete von 200 Euro monatlich müsse die Berufungswerberin jedoch selbst bezahlen.
Laut Plan handelt es sich um einen Raum mit ca. 20 m² und ein WC mit ca. 6 m². Nach Angaben der Berufungswerberin ist das ...