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BFGjournal 4, April 2012, Seite 137

Abgrenzung zwischen Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen

Bernhard Renner

Bei Umbaumaßnahmen, insbesondere solche an Gebäuden, ist von Relevanz, ob diese den Tatbestand der „Herstellung“ oder jenen der „Erhaltung“ (Instandsetzung oder Instandhaltung) erfüllen. Je nach Zuordnung zu einer dieser Kategorien sind die entsprechenden Aufwendungen entweder auf die Restnutzungsdauer zu aktivieren oder sofort abzugsfähig bzw. auf einen zehnjährigen Zeitraum zu verteilen. Die Abgrenzung ist allerdings nicht immer leicht zu treffen.


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1. Der Fall

Bei einem Malereibetrieb sowie -handel wurde bei einer Außenprüfung festgestellt: Um den vorderen Teil des Werkstättengebäudes als Geschäftslokal nutzen zu können, seien folgende Maßnahmen getätigt worden: Einbau neuer Fenster und Türen, Gestaltung des Eingangsbereichs und Erneuerung der Licht-, Elektro- sowie Heizungsinstallation. Über Jahrzehnte hin seien keine größeren Reparaturen...

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