Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vermietung einer nach individuellen Vorgaben adaptierten Immobilie
(B. R.) Errichtet bzw. adaptiert eine Privatstiftung eine Wohnimmobilie nach individuellen Vorgaben ihr nahestehender künftiger Mieter, ist Maßstab für die Beurteilung der Fremdüblichkeit des Mietzinses nicht die am örtlichen Markt unter Bedachtnahme auf die Exklusivität des Objekts und des eingeschränkten Interessentenkreises höchstens erzielbare Miete, sondern jene, die eine objekttypische Verzinsung des eingesetzten Kapitals sicherstellt. Marktkonform agierende Vermieter akzeptieren individuelle Wünsche künftiger Mieter i. d. R. nur bei Abgeltung durch eine marktkonforme Rendite ( RV/0822-L/07).