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Gerhartl

AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2008

Print-ISBN: 978-3-7073-1383-3

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Gerhartl - AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz

§ 78 Vollziehung

Andreas Gerhartl

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Die Vollziehung für Angelegenheiten des Arbeitsmarktes und der Arbeitslosenversicherung obliegt derzeit dem BMWA. Die Zuständigkeitsregelung des § 78 Abs 2 AlVG ist seit der Verlagerung der Regelungen über die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung in das AMPFG obsolet.

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