AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz
1. Aufl. 2008
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§ 77 Aufhebung von Vorschriften
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Mit dem Inkrafttreten des AlVG 1949 (BGBl 184/1949) wurden das Arbeitslosenfürsorgegesetz vom über vorläufige Maßnahmen auf dem Gebiet der Arbeitslosenfürsorge (BGBl 97/1946) sowie alle reichsrechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung (siehe BGBl 69/1950) und das Gesetz vom (BGBl 221/1948) aufgehoben.