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Gerhartl

AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-1383-3

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Dokumentvorschau
Gerhartl - AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz

§ 54

Andreas Gerhartl

Durchführungsverordnung

Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Auszahlung der Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG-Auszahlungsverordnung – AZV), BGBl. II 1999/470.

Auf Grund des § 54 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609, in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 179/1999 und des § 2 Abs. 1 des Überbrückungshilfegesetzes (ÜHG), BGBl. Nr. 174/1963, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 47/1997 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

§ 1

Die nachstehenden Vorschriften finden Anwendung auf die Auszahlung folgender Leistungen:

1.

Arbeitslosengeld,

2.

Notstandshilfe,

3.

Sondernotstandshilfe,

4.

Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung,

5.

Weiterbildungsgeld,

6.

Altersteilzeitgeld,

7.

Überbrückungshilfe,

8.

erweiterte Überbrückungshilfe,

9.

sonstige Leistungen, die auf Grund von Übergangsbestimmungen vom Arbeitsmarktservice zu gewähren sind.

§ 2

Die Anweisung der im § 1 angeführten Leistungen obliegt der örtlich zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice.

§ 3

(1) Die Anweisung und Zahlbarstellung der Leistungen hat gemäß der Vorschrift für das automatisierte Verfahren auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung (AlVV) zu erfolgen.

(2) Die Mitwirkung bei der Zah...

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