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Gerhartl

AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-1383-3

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Gerhartl - AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz

§ 39 Übergangsgeld nach Altersteilzeit

Andreas Gerhartl

Übersicht


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Rz
1.
Anspruchsvoraussetzungen
1, 2
2.
Bezugsdauer und -höhe
3

1. Anspruchsvoraussetzungen

1

Der Anspruch auf Übergangsgeld nach Altersteilzeit muss iSd § 46 Abs 1 AlVG persönlich geltend gemacht werden. Anspruch haben gemäß § 39 Abs 1 AlVG nur Personen, die eine Altersteilzeitvereinbarung iSd § 27 AlVG abgeschlossen haben, die nach dem und vor dem wirksam geworden ist. Mit der Reduktion des Entgelts bzw der Arbeitszeit muss daher noch im Jahr 2003 begonnen worden sein. Die Zuerkennung der Leistung setzt im Normalfall voraus, dass der Dienstgeber vom AMS Altersteilzeitgeld bezogen hat. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn der Dienstgeber nur deshalb keinen Anspruch auf Altersteilzeitgeld hatte, weil das der verringerten Arbeitszeit entsprechende Entgelt die Höchstbemessungsgrundlage überschritten hat. In diesem Fall besteht Anspruch auf Übergangsgeld nach Altersteilzeit auch, wenn Altersteilzeitgeld gar nicht beantragt wurde (vgl zu den daraus entstehenden Beweisschwierigkeiten Dirschmied/Pfeil Erl 2 zu § 39, 39a).

2

Voraussetzung ist weiters, dass der Anspruchswerber nach Ende des Dienstverhältnisses arbeitslos iSd § 12 AlVG (allenfalls mit Ausnahme des § 12 Abs 3 lit f AlVG) ist und ausschl...

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