TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Gerhartl

AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-1383-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gerhartl - AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz

§ 36c Mitwirkungspflicht

Andreas Gerhartl

1

§ 36c AlVG ordnet eine gesonderte Mitwirkungspflicht in Verbindung mit der Feststellung des Einkommens bzw Umsatzes an. Die Frist für die Verpflichtung zur Vorlage des Einkommens- bzw Umsatzsteuerbescheides gemäß § 36c Abs 5 AlVG wird dabei – entgegen dem Gesetzeswortlaut – mit Rechtskraft (und nicht mit Erlassung) des Bescheides in Gang gesetzt (, 0070). Unterlässt es der Antragsteller bzw Angehörige (Lebensgefährte), die erforderlichen Nachweise vorzulegen bzw Erklärungen abzugeben, ordnet § 36c Abs 6 AlVG den Anspruchsverlust an. Dies gilt aber nicht für (gesetzlich vorgesehene) Nachweise, die von einem Dritten ausgestellt werden müsste (zB Lohnbestätigung des Dienstgebers), deren Beschaffung aber (zB wegen diplomatischer Immunität des Dienstgebers) rechtlich nicht erzwungen werden kann ().

Daten werden geladen...