AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz
1. Aufl. 2008
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§ 36a Einkommen
Übersicht
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Rz | |||
1. | Allgemeines | ||
2. | Definition des Einkommens | ||
3. | Einkommensnachweis | ||
4. | Vorübergehende Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit | ||
4.1. | Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit | ||
4.2. | Verschiedene Formen der vorübergehenden Erwerbstätigkeit | ||
4.3. | Aliquotierung von „Rumpfmonaten“ | ||
5. | Zuflussprinzip | ||
6. | Zeitliche Kongruenz |
1. Allgemeines
1
Der in § 36a AlVG definierte Einkommensbegriff ist sowohl bei der Beurteilung
des Vorliegens von Arbeitslosigkeit iSd § 12 Abs 6 AlVG,
des Anspruches auf Familienzuschlages gemäß § 20 Abs 3 AlVG als auch bei
der Anrechnung auf die Notstandshilfe iSd § 36 Abs 2 und 3 AlVG
zugrunde zu legen.
2
Die derzeitige gesetzliche Definition des Einkommens geht auf BGBl 1995/297 zurück (vgl 149 BlgNR 19. GP) und berücksichtigt sowohl Transfereinkommen als auch steuerfreie Einkünfte von selbständig Erwerbstätigkeiten (einschließlich Freiberuflern). Für die Beurteilung der Geringfügigkeit und bei der Anrechnung auf die Notstandshilfe des Partners ist auch der Umsatz (11,1 % als fiktives Erwerbseinkommen) zu berücksichtigen (134 BlgNR 19. GP).
2. Definition des Einkommens
3
Grundsätzlich knüpft der Einkommensbegriff gemäß § 36a Abs 2 AlVG an den steuerrechtlichen Einkommensbegriff des § 2 Abs 2 EStG an und umfasst den Gesamtbetrag de...