AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz
1. Aufl. 2008
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§ 33 Voraussetzungen des Anspruches
Übersicht
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Rz | |||
1. | Allgemeines | ||
2. | Besondere Anspruchsvoraussetzungen | ||
2.1. | Erschöpfung des Anspruches auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld | ||
2.2. | Notlage | ||
2.3. | Fristwahrung |
1. Allgemeines
1
Auch bei der Notstandshilfe handelt es sich um eine Versicherungsleistung, auf die bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht ( G 363–365/97; Dirschmied/Pfeil Erl 1 zu § 33 mwN aus der Judikatur). Demzufolge ist auch für den Bezug von Notstandshilfe das Erfüllen der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen Arbeitslosigkeit, Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit erforderlich.
2. Besondere Anspruchsvoraussetzungen
2.1. Erschöpfung des Anspruches auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld
2
Die Frist für die Beantragung von Notstandshilfe beginnt mit der Erschöpfung des Anspruches auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist jedenfalls mit jenem Tag erschöpft, an dem der Arbeitslose seinen letzten Bezugstag in Anspruch genommen hat. Wurde die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes jedoch nicht zur Gänze ausgeschöpft und auch keine neue Anwartschaft erworben, ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld erst mit Ende der ...