AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz
1. Aufl. 2008
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§ 31 Sonderbestimmungen für Dienstnehmer ohne Krankenversicherung
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Für Personen, die der Krankenversicherung nicht aufgrund eines Dienstverhältnisses unterliegen, treten unter der Voraussetzung eines vergleichbaren gesetzlichen Anspruches auf Leistungen der Krankenfürsorge an die Stelle der Beiträge zur Krankenversicherung entsprechende Beitragsleistungen an die Träger der Krankenfürsorge. Für die Zeit einer Herabsetzung der Normalarbeitszeit gemäß § 14a oder 14b AVRAG besteht jedenfalls Anspruch auf Leistungen aus der Krankenfürsorge.