zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Gerhartl

AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-1383-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gerhartl - AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz

§ 21a Anrechnung von Einkommen aus vorübergehender Erwerbstätigkeit

Andreas Gerhartl

1

Gemäß § 21a Abs 1 AlVG gelten als vorübergehende Erwerbstätigkeit iSd Bestimmung unselbständige Beschäftigungen, die für weniger als vier Wochen vereinbart wurden, und selbständige Erwerbstätigkeiten, die weniger als vier Wochen lang ausgeübt werden. Bei Ausübung einer unselbständigen Beschäftigung kommt die Anwendung dieser Bestimmung also nur bei Vorliegen eines befristeten Vertrages in Betracht. Wird die unselbständige Beschäftigung (entgegen der Befristung des Vertrages) tatsächlich vier Wochen oder länger ausgeübt, ist nicht § 21a AlVG anzuwenden, sondern der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist vielmehr zur Gänze ausgeschlossen, sofern durch die Beschäftigung die Einkommensgrenzen gemäß § 12 Abs 6 AlVG überschritten werden (Dirschmied/Pfeil Erl zu § 21a). Daraus, dass es auf die Vereinbarung ankommt, folgt mE auch, dass § 21a AlVG anwendbar bleibt, wenn eine unselbständige Beschäftigung für eine Dauer von mindestens vier Wochen vereinbart, aber tatsächlich kürzer als vier Wochen ausgeübt wird.

Auch im Rahmen der Anrechnung gemäß § 21a AlVG sind die Tage, an denen eine Erwerbstätigkeit (mit einem die tägliche Geringfügigkeitsgrenze überschreitenden Einkommen) ausgeübt wird,...

Daten werden geladen...