TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Gerhartl

AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-1383-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gerhartl - AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz

§ 10

Andreas Gerhartl

Erläuterungen (RV 298 BlgNR 23. GP)

Zu Z 9 (§ 10 Abs. 1 Z 1 AlVG)

Diese Ergänzung ermöglicht die Sanktionierbarkeit der Ablehnung oder Vereitelung einer Beschäftigung, die von einem vom Arbeitsmarktservice beauftragten befugten Dienstleister vermittelt werden.

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
1.
Weigerung und Vereitelung
19
1.1.
Grundsätzliches
1, 2
1.2.
Verschulden
3, 4
1.3.
Beschäftigungsaufnahme
57
1.4.
Maßnahmenteilnahme
8, 9
2.
Mangelnde Eigeninitiative
10, 11
3.
Wichtige Gründe
4.
Dauer der Sanktion
1316
5.
Nachsicht
17, 18
6.
Verfahren
19, 20

1. Weigerung und Vereitelung

1.1. Grundsätzliches

1

Eine Weigerung liegt in der (ausdrücklichen oder schlüssigen) Erklärung des Arbeitslosen, eine ihm zugewiesene Beschäftigung nicht anzunehmen oder an einer Maßnahme nicht teilzunehmen. Eine Vereitelung ist ein für das Nichtzustandekommen der Beschäftigung bzw des Erfolges einer Maßnahme ursächliches und diese Wirkung zumindest in Kauf nehmendes Verhalten des Arbeitslosen (; ; ; ). Ein ausführlicher Überblick über die Judikatur zu § 10 Abs 1 Z 1 bis 3 AlVG (sanktionierbare Tatbestände) findet sich bei Krapf/Keul RZ 267 ff.

2

Fraglich ist, ob eine Weigerung auch bereits vor Z...

Daten werden geladen...