zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Gerhartl

AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-1383-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gerhartl - AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz

§ 8 Arbeitsfähigkeit

Andreas Gerhartl

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
1.
Arbeitsfähigkeit iSd AlVG
1
2.
Festellen der Arbeitsfähigkeit
24
2.1.
Ärztliche Untersuchung
2
2.2.
Abgrenzung zur Arbeitsunwilligkeit
3
2.3.
Anerkennung von Gutachten
4
3.
Bindung an Entscheidungen
5
4.
Erwerbsunfähigkeit nach GSVG, BSVG
6

1. Arbeitsfähigkeit iSd AlVG

1

Arbeitsfähigkeit wird durch einen körperlichen oder geistigen Leidenszustand ausgeschlossen, der mindestens sechs Monate dauert und die Kriterien für Berufungsunfähigkeit bzw Invalidität erfüllt. Dieser Zustand kann auch bereits ab Geburt bestehen (). Fällt die Arbeitsfähigkeit(erst) während des Bezuges von Arbeitslosengeld weg, ist die Leistung (grundsätzlich) einzustellen (vgl Dirschmied/Pfeil Erl 1 zu § 8). Auch Arbeitslose, die bei eingeschränkter (teilweiser) Arbeitsfähigkeit aufgrund des ihnen zukommenden Berufsschutzes bereits als invalid bzw berufsunfähig zu qualifizieren sind, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (; Schrammel in Tomandl, 36 ff).

2. Festellen der Arbeitsfähigkeit

2.1. Ärztliche Untersuchung

2

Eine ärztliche Untersuchung ist vom AMS nur anzuordnen, wenn objektivierbare Zweifel an der Arbeitsfähigkeit des Arbeitslosen bestehen. Diese sind d...

Daten werden geladen...