AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz
1. Aufl. 2008
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S. 251Anhang: Maßgebende Werte für 2008
Geringfügigkeitsgrenze
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monatlich | € 349,01 brutto |
täglich | € 28,80 brutto |
Höchstbeitrag des Arbeitslosengeldes
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täglich | € 41,77 |
Höchstbeitrag der Notstandshilfe
im Anschluss an einen Arbeitslosengeldbezug im Ausmaß
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von 20 Wochen | € 24,90 täglich |
im Anschluss an einen Arbeitslosengeldbezug im Ausmaß
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von 20 Wochen | € 29,03 täglich |
Familienzuschlag
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täglich | € 0,97 |
Höchstbetrag des Pensionsvorschusses
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Erwerbsunfähigkeitspension | € 28,20 täglich |
Alterspension | € 34,17 täglich |
Weiterbildungsgeld
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mindestens täglich | € 14,53 |
Freigrenzen bei der Notstandshilfe
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für Ehepartner/Lebensgefährten | € 473,– monatlich |
für Personen mit Unterhalt | € 236,50 monatlich |
Bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen
für über 50-jährige:
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für Eheüartner/Lebensgefährten | € 946,– monatlich |
für Personen mit Unterhalt | € 473,– monatlich |
für über 55-jährige:
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für Ehepartner/Lebensgefährten | € 1.419,– monatlich |
für Personen mit Unterhalt | € 709,50 monatlich |
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Ausgleichszulagenrichtsatz | € 747,– monatlich |
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Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG | € 3.930,– monatlich brutto |