AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz
1. Aufl. 2008
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§ 83 Evaluierung
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§ 83 Abs 1 AlVG stellt auf § 22 Abs 1 letzter Satz AlVG ab (Abänderungsantrag AA-106, 22. GP). Dieser soll verhindern, dass die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Korridorpension (§ 4 Abs 2 APG) zum „Pensionszwang“ wird (kritisch dazu Dirschmied/Pfeil Erl zu § 83).