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Erneuerbaren-Förderbeitrag und -Pauschale für 2022 ausgesetzt
Am hat die Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) den Bundesrat passiert (464/BNR); die Novelle wurde mit BGBl I 2022/7 am kundgemacht.
Diese bringt ua eine Aussetzung der Ökostrom-Pauschale im Jahr 2022 mit sich, womit Energiekunden entlastet werden sollen. Umgesetzt werden mit der Novelle vor allem auch beihilfenrechtliche Anpassungen beim Ausbau erneuerbarer Energieformen in Bezug auf das EU-Notifikationsverfahren zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Klargestellt wird zudem, dass im Fall von einseitigen Vertrags- und Entgeltänderungen durch den Stromversorger den Kunden ein Kündigungsrecht zukommt.