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SWK 6, 20. Februar 2022, Seite 350

Unsachlichkeit der Anwendung des Zuflussprinzips auf Nachzahlungen von Rehabilitationsgeld

Entscheidung: G 223/2020 (Aufhebung der Wortfolge „von Pensionen“ in § 19 Abs 1 Z 2 EStG).

Norm: § 19 Abs 1 Z 2 EStG.

Rechtssatz: Wenngleich davon auszugehen ist, dass dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Zuflussprinzips des § 19 Abs 1 EStG ein weiter rechtspolitischer Gestaltungsspielraum zukommt, verletzt er das aus dem Gleichheitssatz erfließende Leistungsfähigkeitsprinzip, wenn allein wegen des tatsächlichen Zuflusses eine Besteuerung zu erfolgen hat, ohne dass das steuerliche Existenzminimum in Fällen, in denen der Zeitpunkt des Zuflusses vom Steuerpflichtigen seiner Art nach nicht beeinflusst werden kann, hinreichend Berücksichtigung findet (vgl auch in diesem Sinn VfSlg 18.031/2006 zur Mehrbedarfsrente).

Der VfGH vermag im gegebenen Zusammenhang keine sachliche Rechtfertigung dafür zu erkennen, Nachzahlungen von Rehabilitationsgeld anders als Nachzahlungen von Pensionen einkommensteuerlich im Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses zu erfassen: Ebenso wie im Fall der Nachzahlung einer Pension, über deren Bezug bescheidmäßig abgesprochen wird, kann im Fall der Nachzahlung von Rehabilitationsgeld, dessen Bezug auf einem Bescheid oder einem gleichzuhaltenden gerichtlichen Vergleich beruht, die Erfassung im Zeitp...

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