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SWK 4-5, 5. Februar 2019, Seite 205

Allgemeines zur Beilage L 1k

Zur Geltendmachung von Kinderfreibeträgen, Unterhaltsabsetzbeträgen oder außergewöhnlichen Belastungen für Kinder bzw zur Nachversteuerung des Arbeitgeberzuschusses für Kinderbetreuung ist die Beilage L 1k zu verwenden (Musterformular auf Seite 206 f). Für jedes Kind muss eine eigene Beilage ausgefüllt werden. Begünstigungen stehen grundsätzlich nur für Kinder zu, die sich im Inland, einem anderen Mitgliedstaat der EU, des EWR oder in der Schweiz aufhalten.

Was ist neu in der Beilage L 1k für 2018 gegenüber dem Vorjahr?

Gegenüber dem Formular 2017 gibt es keine wesentlichen Änderungen.

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