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SWK 4-5, 5. Februar 2019, Seite 270

Umsatzsteuersatz fürBeherbergungsleistungen

1. Steuerreformgesetz 2015/2016 (BGBl I 2015/118)

Mit dem StRefG 2015/2016 wurde der Steuersatz von 13 % eingeführt. Die geänderten Umsatzsteuersätze sind grundsätzlich am in Kraft getreten. Für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die Vermietung von Campingplätzen sowie für Eintrittskarten von Theater, Musik- und Gesangsaufführungen, Museen, botanischen oder zoologischen Gärten und Naturparks kommt der ermäßigte Steuersatz von 13 % seit zur Anwendung. Wurde für diese Leistungen vor dem eine An- oder Vorauszahlung vorgenommen, unterlagen diese Umsätze bis aber weiterhin dem ermäßigten Steuersatz von 10 %. Von bis kam für diese Leistungen nur der erhöhte Steuersatz von 13 % zur Anwendung.

2. Änderung des UStG durch BGBl I 2018/12

Mit einer Änderung des UStG durch BGBl I 2018/12, ausgegeben am , wurde der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen wieder gesenkt. Für folgende Leistungen kommt seit daher wieder ein Steuersatz von 10 % zur Anwendung:

  • Die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich Beheizung), wobei als Nebenleistung auch die Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks a...

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