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Erläuterungen zur Feststellungserklärung E 6
Allgemeines
Folgende Formulare stehen zur Verfügung:
E 6 – Feststellungserklärung,
E 6a – Beilage zur Feststellungserklärung für betriebliche Einkünfte,
E 6a-1 – (Zusätzliche) Beilage zum Formular E 6a,
E 6b – Beilage zur Feststellungserklärung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
E 6c – Beilage zur Feststellungserklärung für pauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
E 61 – Beilage zur Feststellungserklärung (bei Beteiligung an einer weiteren Gemeinschaft).
Folgende Beilagen können zur Feststellungserklärung (E 6) bei den jeweiligen Einkunftsarten abgegeben werden:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einkünfte aus | |||
Land-/Forstwirtschaft | selbständiger Arbeit | Gewerbebetrieb | Vermietung und Verpachtung |
E 6a, E 6a1 oder E 6c, E 61 | E 6a, E 6a1, E 61 | E 6a, E 6a1, E 61 | E 6b, E 61 |
Die Steuererklärung zur Feststellung umfasst die Feststellungserklärung (E 6) mit den jeweils erforderlichen Beilagen (aus Platzgründen nicht abgedruckt). Es müssen somit stets das Formular E 6 und sämtliche jeweils erforderlichen Beilagen eingereicht werden. Der Erklärung ist bei Bilanzierung S. 251 eine Abschrift des Vermögensvergleichs (Bilanz) mit Gewinn- und Verlustrechnung anzuschließen, sofern diese Unterlagen nich...