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Ab 2019 wird Horizontal Monitoring eingeführt
Die „begleitende Kontrolle“ als Alternative zur klassischen Betriebsprüfung?
Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) wird in Österreich ab 2019 das Horizontal Monitoring eingeführt. Dieses neue Instrument bietet Unternehmen in Zukunft die Möglichkeit einer begleitenden, regelmäßigen Kontrolle durch die Außenprüfungsorgane der Großbetriebsprüfung – und damit eine Alternative zur klassischen steuerlichen Außenprüfung im Nachhinein. Daher stammt auch die gesetzliche Bezeichnung „begleitende Kontrolle“. Die Einführung von Horizontal Monitoring stellt einen Paradigmenwechsel von der vergangenheitsbezogenen Außenprüfung (Ex-post-Prüfung) zur einer gegenwartsbezogenen Begleitung von Unternehmen dar, ohne dabei die behördlichen Kontrollaspekte zu vernachlässigen.
1. Vorbild
Die Idee des Horizontal Monitoring geht auf Vorbilder von Cooperative-Compliance-Modellen aus dem Ausland zurück, etwa aus den Niederlanden oder Australien. Außerdem empfahl bereits die OECD, alternative Prüfungsweisen wie Enhanced Relationship, Cooperative Compliance oder eben Horizontal Monitoring zu berücksichtigen, die alle eine zeitnahe Kontrolle ermöglichen sollen.
Die Besonderheit bei dieser Neueinführung ist, dass man bereits auf Erfahrungen zurückgreifen kann, die aus einem mehrjährige...