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CFO aktuell 5, September 2018, Seite 207

Internes Kontrollsystem im Bereich Steuern

Warum jetzt?

Gisela Bogner und Verena Gabler

Der Unternehmensleitung obliegt es, im Rahmen ihrer Überwachungs- und Kontrollfunktion, Maßnahmen zur Einhaltung der Steuergesetze durch alle Mitarbeiter zu implementieren. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2018 (JStG 2018) sieht der Gesetzgeber eine begleitende Kontrolle vor. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die Einrichtung eines funktionierenden internen Kontrollsystems im Bereich Steuern (Steuer-IKS) durch den Steuerpflichtigen. Damit setzt der Gesetzgeber neue Maßstäbe für alle Unternehmen.

1. Warum Steuer-IKS?

1.1. Tax Compliance als Voraussetzung für die begleitende Kontrolle

Das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) sieht die Möglichkeit einer begleitenden Kontrolle (vormals: „Horizontal Monitoring“) durch die Abgabenbehörde vor. Diese stellt eine Alternative zur herkömmlichen steuerlichen Außenprüfung dar. Statt einer „Prüfung des Steuerpflichtigen im Nachhinein“ (Betriebsprüfung) erfolgt bei der begleitenden Kontrolle ein laufender und regelmäßiger Austausch zwischen dem Steuerpflichtigen und dem zuständigen Finanzamt zu aktuellen steuerlich relevanten Themen. Mit der Einrichtung der Möglichkeit der begleitenden Kontrolle schließt sich das österreichische BMF dem inter...

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