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CFO aktuell 5, September 2018, Seite 177

Editorial

Sarah Blaimschein

Liebe Leserinnen und Leser,

kurz vor der Sommerpause hat der Nationalrat das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) beschlossen. Besonders für Unternehmen interessant: die begleitende Kontrolle. Ein wichtiger Aspekt des JStG 2018, der der Rechtssicherheit förderlich sein soll, ist die Einführung des sogenannten Horizontal Monitoring. Es soll dabei – anstelle einer nachträglich stattfindenden Betriebsprüfung – über Antrag des Steuerpflichtigen eine begleitende Kontrolle von Unternehmen bzw Unternehmensgruppen im Sinne eines laufenden Austausches mit der Finanzverwaltung erfolgen. Bereits seit dem Jahr 2012 laufen einige Pilotprojekte.

Ziel des Horizontal Monitoring ist es, unfairen Steuerwettbewerb zu unterbinden und Betrug zu bekämpfen. So wird auch mehr Rechtssicherheit für Unternehmen geschaffen, denn durch die begleitenden Maßnahmen werden die Weichen für eine neue Art der Zusammenarbeit und des laufenden Austausches zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen gestellt. Österreich nimmt hier weltweit eine Vorreiterrolle ein. Erforderlich für ein effektives und effizientes Horizontal Monitoring ist ein Steuer-IKS (unternehmensinternes Steuerkontrollsystem). Ein Steuer-IKS stellt letztli...

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