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Abgabenbescheid als grundlagenähnlicher Bescheid
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Der Fall
Mit dem Körperschaftsteuerbescheid für 2005 vom wurde die Körperschaftsteuer mit 1.749,53 Euro festgesetzt. Weiters wurde die Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit –102.562,57 Euro ermittelt. Es wurde darauf hingewiesen, dass für die nächsten Veranlagungsjahre 1.750 Euro als verrechenbare Mindestkörperschaftsteuer zur Verfügung stehen.
Bei der Berufungswerberin wurde hinsichtlich der Körperschaftsteuer 2003 bis 2005 eine Betriebsprüfung durchgeführt, die zur Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Körperschaftsteuer 2005 mit Bescheid vom führte. Die Körperschaftsteuer für 2005 wurde mit Bescheid vom mit 26.149,85 Euro festgesetzt. Das Einkommen wurde mit 104.601,26 Euro berechnet. Gegen diesen Bescheid ist mit dem Anbringen vom eine Berufung eingebracht worden.
Mit Bescheid vom 26, 8. 2008 hat das Finanzamt die Körperschaftsteuer für 2006 festgesetzt. Dabei wurde der Gesamtbetrag der Einkünfte mit 32.838,18 Euro berechnet und ein Verlustabzug in Höhe von 24.628,64 Euro berücksichtigt. Der Verlustvortrag wurde gemäß § 2 Abs. 2b Z 2 und 3 EStG 1988 gekürzt.
Mit Bescheid vom hat das Finanzamt den Körperschaftsteuerbes...