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BFGjournal 5, Mai 2011, Seite 170

„Das Zweiparteienverfahren vor dem UFS fördert das Selbstverständnis und die Eigenständigkeit der Finanzämter“

Im UFSjournal zu Gast: Senatsvorsitzende Dr. Gabriele Krafft

Gabriele Krafft

Hofrätin Dr. Gabriele Krafft ist seit Mitglied des UFS, Außenstelle Wien, und übernahm als neue Vorsitzende mit die Senate 4 und 14. Zuvor war sie im Bereich der Finanzverwaltung in diversen Führungsfunktionen (u. a. Leiterin der Betriebsprüfung, Vorständin eines Finanzamtes) bzw. im bundesweiten Fachbereich des BMF als Fachexpertin für Ertragsteuerrecht tätig. Die frischgebackene Großmutter, vielfache Autorin sowie Universitäts- und Fachvortragende (WIFI Wien, ARS, Linde) trafen wir nach Ostern zum Interview.

UFSjournal:Wie haben Sie die Entwicklung der Rechtsmittelabteilungen innerhalb der Finanzlandesdirektion aus der Sicht der ersten Instanz bis zur Errichtung des UFS 2003 miterlebt?

Gabriele Krafft: Entsprechend dem alten Verfahren konnten die Finanzämter bis zu einem gewissen Grad davon ausgehen, dass die Rechtsmittelabteilungen der Finanzlandesdirektionen weitgehend bemüht waren, die erstinstanzlichen Bescheide zu bestätigen – vor allem dann, wenn diese den jeweiligen Richtlinien bzw. gültigen Erlässen entsprachen. Abänderungen waren zumeist in ergänzenden Sachverhaltsfeststellungen begründet. Verstärkt wurde dieser Umstand durch den Weisungszusammenhang zwischen den Fachabt...

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