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BFGjournal 5, Mai 2011, Seite 204

Erstattung gemäß § 17 GrEStG, wenn Rückübertragung mündlich vor Ablauf der Dreijahresfrist vereinbart wurde, Aufsandung aber nach Ablauf erfolgte?

Hedwig Bavenek-Weber

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Erstattung gemäß § 17 GrEStG, wenn Rückübertragung mündlich vor Ablauf der Dreijahresfrist vereinbart wurde, Aufsandung aber nach Ablauf erfolgte?

Der Fall

Mit Scheidungsvergleich vom übertrug der Berufungswerber ein Grundstück mit Zweifamilienwohnhaus an die geschiedene Ehegattin. Das Finanzamt setzte die Grunderwerbsteuer vom Einheitswert des Grundstücks fest. 2003 stellte der Berufungswerber den Antrag auf Erstattung der GrESt, da am eine zwischen den geschiedenen Ehegatten abgeschlossene Vereinbarung wirksam geworden sei, wonach anstelle der Übertragung des Grundstücks mit Zweifamilienwohnhaus eine Abschlagszahlung an die geschiedene Ehegattin zu leisten sei. Eine Anzahlung erfolgte am für den Ankauf einer Wohnung über Bauträgervertrag für die geschiedene Ehegattin. Die grundbücherliche Durchführung der Rückübertragung des Grundstücks mit Zweifamilienwohnhaus wurde von der „Restzahlung“ abhängig gemacht. Um die „Restzahlung“ an die geschiedene Ehegattin leisten zu können, musste der Berufungswerber andere seiner Grundstücke verwerten. Das wurde in einer schriftlichen Abänderung des Scheidungsvergleichs aus dem Jahr 2003 festgehalten. Das Finanzam...

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