Erbrecht
2. Aufl. 2020
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S. 22718. Kapitel
Eintritt in das Mietrecht bei Wohnungsmiete; Mietzinsanhebung
18.1. Eintritt in das Mietrecht an einer Wohnung
18.1.1. Allgemeines
Mit dem Tod des Mieters stellen sich für die Hinterbliebenen zahlreiche Fragen. Neben den erb- und vermögensrechtlichen Folgen hat der Tod des Mieters auch Auswirkungen auf bestehende Mietverhältnisse.
Ein Mietrecht (Bestandrecht) ist grundsätzlich ein vererbbares Vermögensrecht. Der Eintritt der Erben in den Bestandvertrag wird mit Rechtskraft der Einantwortung ex lege vollzogen. In einem solchen Fall können Bestandrechte (Miet- oder Pachtrechte) einen Wert haben, der im Verlassenschaftsverfahren zu schätzen und zu inventarisieren ist.
Wohnungen
Bei der Miete von Wohnungen ist zu unterscheiden: In den meisten Fällen fällt die Wohnungsmiete in den Voll- oder Teilanwendungsbereich des MRG, und dafür sieht § 14 MRG eine Sonderrechtsnachfolge vor (dazu siehe im Folgenden 18.1.2. bis 18.4.).
Es gibt allerdings auch Mietverhältnisse über Wohnungen, die nicht in den Anwendungsbereich des MRG fallen, insbesondere
solche über die Miete eines Einfamilienhauses oder die Miete einer Wohnung in einem Haus, das nicht mehr als zwei selbständige Wohnungen oder Geschäftsräumlichk...