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J. Reich-Rohrwig

Erbrecht

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4199-7

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Erbrecht (2. Auflage)

S. 20316. Kapitel

Wie läuft das Verlassenschaftsverfahren ab?

16.1. Ziel des Verlassenschaftsverfahrens

Ziel des Verlassenschaftsverfahrens („Verlassenschaftsabhandlung“) ist es festzustellen, wer Erbe ist bzw wer die Erben sind und wem Legate vermacht wurden. Im Verlassenschaftsverfahren sind die gesetzlichen und testamentarischen Erben sowie Legatare zu verständigen, unbekannte Erben sind durch öffentliche Bekanntmachung einzuberufen, damit sie ihre Rechte ausüben können. Das wirtschaftliche und rechtliche Ziel des Verlassenschaftsverfahrens ist ferner, für rechtliche Ordnung zu sorgen, damit alle Vermögenswerte, Rechte und Pflichten des Verstorbenen an seinen/seine Rechtsnachfolger, den (die) „Erben“, übertragen werden und auch Pflichtteilsberechtigte einen Überblick über den Wert des Vermögens und die Verbindlichkeiten der Verlassenschaft erhalten. Auf diese Weise wird Rechtssicherheit für jedermann geschaffen: Denn der Tod eines Menschen und die Rechtsnachfolge sind nicht nur für seine Erben, Legatare und Pflichtteilsberechtigte, sondern auch für Dritte, wie zB Vermieter, Banken, Versicherungen und andere Vertragspartner, Behörden (etwa die Zulassungsbehörde, wenn ein KFZ vorhanden ist...

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