J. Reich-Rohrwig

Erbrecht

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4199-7

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Erbrecht (2. Auflage)

S. 16712. Kapitel

Vererbung von Einzelunternehmen

12.1. Kann man ein Einzelunternehmen vererben oder als Legat vermachen?

Einzelunternehmer, gleichgültig ob sie in das Firmenbuch eingetragen sind oder nicht, können ihr Unternehmen vererben oder als Legat vermachen.

Allerdings ist häufig zu beobachten, dass der Tod des Unternehmers höchst negative Konsequenzen für das Unternehmen nach sich zieht: Nicht selten wird während des Verlassenschaftsverfahrens das Unternehmen herabgewirtschaftet. Denn häufig sind es die Persönlichkeit des Unternehmers, seine Geschäftskontakte und seine Befähigung, welche die Grundlage des bisherigen Erfolges bildeten. Sein Tod oder bereits eine vorangehende schwere Krankheit können eine dramatische Zäsur bedeuten. Und bis der Nachfolger die Verlassenschaft gerichtlich eingeantwortet oder zumindest die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses übertragen erhält, kann viel Zeit vergehen, insbesondere bei Uneinigkeit der Erben. Diese Phase birgt für das Unternehmen und dessen Geschäftspartner Unsicherheiten und Komplikationen. Das gilt insbesondere für den Zahlungsverkehr über Banken, die häufig kompliziert reagieren, aber auch für die Führung von Mitarbeitern, die vielle...

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