Erbrecht
2. Aufl. 2020
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S. 333. Kapitel
Wichtige Begriffe für das Erbrecht
Im Folgenden will ich eine Auswahl wichtiger Fachbegriffe kurz erläutern – in alphabetischer Reihenfolge.
3.1. Adoption
Adoption bedeutet die „Annahme an Kindes statt“. Die Adoption setzt einen schriftlichen Vertrag zwischen mindestens zwei Personen voraus, mit der eine Wahlkindschaft begründet wird. Wahlvater und Wahlmutter (Wahleltern, auch Adoptiveltern genannt) müssen älter als das Wahlkind (auch Adoptivkind genannt) sein. Der Vertrag bedarf der Bewilligung durch das Pflegschaftsgericht (Bezirksgericht).
Durch die Adoption entsteht eine rechtliche Beziehung zwischen der Person, die annimmt, sowie deren Nachkommen einerseits und dem Wahlkind und dessen minderjährigen Nachkommen andererseits, so als ob eine eheliche Abstammung vorliegen würde. Gewisse Rechte und Verpflichtungen der leiblichen Eltern bleiben jedoch aufrecht, wie Unterhaltsverpflichtung, Anspruch auf Ausstattung, aber auch Teilbereiche des Erbrechts.
3.2. Anerbenrecht – bäuerliche Erbfolge
Für land- und fortwirtschaftliche Betriebe bis zu einer gewissen Ertragskraft einschließlich solcher, die vorwiegend dem Wein-, Obst- oder Gemüseanbau dienen, gibt es eine gesetzliche Sonder...